Die Lebensdauer eines Brustimplantats liegt in der Regel zwischen sieben und maximal zehn Jahren. Es ist jedoch weiterhin ratsam, jedes Jahr eine klinische und morphologische Untersuchung (je nach Fall Ultraschall und Mammographie) durchzuführen, um durch die Vorsorge eventuelle Anomalien festzustellen. Diese Untersuchung wird ab dem 45. Lebensjahr umso wichtiger.
Es sei darauf hingewiesen, dass neue Brustimplantate, so genannte „Brustimplantate der letzten Generation“, lebenslang garantiert sind; man hat jedoch noch nicht genügend Abstand, um die tatsächliche Lebensdauer dieser Implantate einschätzen zu können.
Unabhängig von der Lebensdauer der Prothese darf ein Chirurg keine Prothese ersetzen, die keinerlei Anzeichen einer Anomalie hat. Der Ersatz der Prothese sollte nur bei einem Problem – wie z.B. Riss, Deflation, Kapselkontraktur – oder wenn die Patientin das Volumen des Implantats ändern möchte, vorgeschlagen werden.